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Referent (m/w/d) Steuern in der Abteilung Service und Finanzen
Ingolstadt
Aktualität: 18.10.2024
Anzeigeninhalt:
18.10.2024, Technische Hochschule Ingolstadt
Ingolstadt
Referent (m/w/d) Steuern in der Abteilung Service und Finanzen
Aufgaben:
- Zentraler Ansprechpartner für alle steuerlichen Fragestellungen der Hochschule
- Prüfung und Gestaltung von Verträgen
- Einführung eines Tax Compliance Management-Systems
- Erstellung von Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Kapitalertragsteuererklärungen
- Steuerrechtliche Unterstützung anderer Organisationseinheiten inkl. Schulungen
- Verfolgung und Kommunikation von Steuerrechtsänderungen
Qualifikationen:
- Abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium, bevorzugt mit Schwerpunkt Steuern oder im juristischen Bereich
- Berufserfahrung z. B. in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in der Finanzverwaltung, einem Steuerbüro oder der Steuerabteilung eines Unternehmens wünschenswert
- Fortbildung zum Steuerfachwirt oder erfolgreich absolviertes Steuerberaterexamen von Vorteil
- Erfahrung mit Besteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts wünschenswert
- Idealerweise fundierte Kenntnisse in SAP und im deutschen Steuerrecht mit Schwerpunkt auf Umsatzsteuerrecht
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Genaue und strukturierte Arbeitsweise sowie ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
Wir bieten:
- Flexible Arbeitszeiten
- Homeoffice & mobiles Arbeiten
- Max. 30 Urlaubs- & 24 Gleittage
- Flache Hierarchien
- Viele Fortbildungs- & Weiterbildungsoptionen
- Mensa & Restaurant
- Sicheres Arbeitsverhältnis beim Freistaat
- Innovatives Arbeitsumfeld
- Familienfreundlich
- Parken auf dem Campus
Unser Kontakt:
Fragen gerne an:
Katharina Neuberger
Karriere@thi.de
+49 841 9348-5053
Wir freuen uns auf Sie!
Weitere Informationen:
Bei Erfüllung der Voraussetzungen besteht die Möglichkeit zur Verbeamtung (bis zu A 13). Unsere Stellen sind grundsätzlich teilzeitfähig. Bei dieser Stellen werden Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Bewerbung von Frauen wird ausdrücklich begrüßt (Art. 7 Abs. 3 BayGIG).
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