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01.03.2026, Gemeinde Erlenbach
74235 Erlenbach
Bürgermeister/Bürgermeisterin (m/w/a)
Wegen Ablaufs der Amtszeit des Stelleninhabers ist die Stelle des/der hauptamtlichen Bürgermeisters / Bürgermeisterin (m/w/d) der Gemeinde 74235 Erlenbach, Landkreis Heilbronn (5.200 Einwohner), zum 16.06.2026 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.Die Wahl findet am Sonntag, 26. April 2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 17. Mai 2026, statt.
Ihre Aufgaben
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsanıgehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger/innen), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.Nicht wählbar sind die in $ 46 Abs. 2 und in $ 28 Abs. 2 i. V. mit $ 14 Abs. 2 Gemeindeordnung genannten Personen.
Ihre Qualifikationen
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg (Veröffentlichung am 20. Februar 2026) und spätestens am Montag, den 30. März 2026, 18:00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Gemeinde Erlenbach, Klingenstr. 2, 74235 Erlenbach, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen
- 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung der Bewerbung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern. Formblätter werden auf Anforderung der Bewerberin / des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung vom Wahlamt (Klingenstraße 2, 74235 Erlenbach) kostenlos ausgegeben.
- Eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin / des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck.
- Eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin / des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach & 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt, auf amtlichem Vordruck.
- Unionsbürger/-bürgerinnen müssen außerdem eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern/ -bürgerinnen verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Ihr Kontakt zu uns
Ort und Zeit einer eventuellen öffentlichen persönlichen Vorstellung werden den Bewerber/-innen (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.
So bewerben Sie sich
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl, Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (8 10a Abs. ı des Kommunalwahlgesetzes). Entfällt auf keine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, 17. Mai 2026 eine Stichwahl zwischen den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben; bei gleichen Stimmenzahlen entscheidet das Los.Berufsfeld
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