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Oberbürgermeisterin / Oberbürgermeister (m/w/d)
Sonntag, Horb am Neckar
Aktualität: 12.04.2025
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12.04.2025, Große Kreisstadt Horb am Neckar
Sonntag, Horb am Neckar
Die Stelle der/des hauptamtlichen
Oberbürgermeisterin / Oberbürgermeister (m/w/d)
der Großen Kreisstadt Horb am Neckar (rd. 26.000 Einwohner) ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum 11. Oktober 2025 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Rechtsstellung und Besoldung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
ie Wahl findet am Sonntag, 13. Juli 2025, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl findet am Sonntag, 27. Juli 2025 statt.
Ihre Qualifikationen
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger (m/w/d)), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg genannten Personen.
So bewerben Sie sich
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, 16. Juni 2025, 18.00 Uhr, schriftlich bei der /dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses der Großen Kreisstadt Horb am Neckar, Marktplatz 8, 72160 Horb a. N., in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift "Oberbürgermeisterwahl" eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen: - 50 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung der Bewerbung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern; diese werden nach Ausschreibung der Stelle auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angaben des Namens und der Anschrift (Hauptwohnung) von der Stadt Horb am Neckar, Fachbereich Recht und Ordnung, Marktplatz 8, 72160 Horb a. N. kostenfrei ausgegeben
- eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerber (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
- eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung Baden-Württemberg vorliegt
- Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaat über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).
Den zur Wahl zugelassenen Bewerbern (m/w/d) wird Gelegenheit gegeben, sich den Bürgerinnen und Bürgern in öffentlicher Versammlung vorzustellen. Diese ist für Mittwoch, 02.Juli 2025, um 20.00 Uhr, in der Hohenberghalle Horb vorgesehen.
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