25 km

Gemeinde Simmersfeld

1

Passende Jobs zu Ihrer Suche ...

... immer aktuell und kostenlos per E-Mail.
Sie können den Suchauftrag jederzeit abbestellen.
Es gilt unsere Datenschutzerklärung. Sie erhalten passende Angebote per E-Mail. Sie können sich jederzeit wieder kostenlos abmelden.
Jetzt bewerben

Bitte nutzen Sie die Kontaktdaten aus der Anzeige.

Informationen zur Anzeige:

Bürgermeister/Bürgermeisterin
72226 Simmersfeld
Aktualität: 14.02.2025

Anzeigeninhalt:

14.02.2025, Gemeinde Simmersfeld
72226 Simmersfeld
Die Stelle des/der hauptamtlichen

Bürgermeisters/Bürgermeisterin

Der Gemeinde Simmersfeld (ca. 2.200 Einwohner) ist infolge des Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Wahl findet am Sonntag, 04. Mai 2025, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl findet am Sonntag, 18. Mai 2025 statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg genannten Personen.

Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und bis spätestens Montag, den 07.04.2025, 18 Uhr, schriftlich und in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ beim Bürgermeisteramt Simmersfeld, Gartenstr. 14, 72226 Simmersfeld, z. Hd. Des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:

Ihre Aufgaben

  • 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung der Bewerber (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung vom Bürgermeisteramt Simmersfeld, Gartenstr. 14, 72226 Simmersfeld kostenfrei ausgegeben);
  • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerber (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
  • eine eidesstattliche Versicherung der Bewerber (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung vorliegt, auf amtlichem Vordruck;
  • Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedsstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat angeben.

So bewerben Sie sich

Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).
Den zur Wahl zugelassenen Bewerbern (m/w/d) wird Gelegenheit zu einer öffentlichen Vorstellung gegeben. Ort und Zeitpunkt der öffentlichen Bewerbervorstellung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt. Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.

Berufsfeld

Bundesland

Standorte