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Bürgermeisters (m/w/d
69234 Dielheim
Aktualität: 17.01.2025

Anzeigeninhalt:

17.01.2025, Gemeinde Dielheim
69234 Dielheim
Die Stelle des hauptamtlichen

Bürgermeisters (m/w/d)

der Gemeinde Dielheim (rund 9.000 Einwohner) mit den Ortsteilen Horrenberg, Balzfeld, Unterhof und Oberhof ist neu zu besetzen, da die Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers abläuft.
Die Wahl findet am Sonntag, dem 30. März 2025, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, dem 13. April 2025, statt.

Ihre Qualifikationen

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Nicht wählbar sind die in §46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und §28 Abs. 2 in Verbindung mit §14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) genannten Personen. Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Mittwoch, dem 5. März 2025, 18:00 Uhr, schriftlich in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift “Bürgermeisterwahl” beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisteramt Dielheim, Hauptstr. 37, 69234 Dielheim, eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizulegen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist nachzureichen:
  • 10 Unterstützungsunterschriften von zum Zeitpunkt der Unterschrift wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern; diese werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung, vom Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses – Bürgermeisteramt – kostenfrei zur Verfügung gestellt.
  • eine für die ausgeschriebene Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
  • eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach §46 Abs. 2 der Gemeindeordnung vorliegt;
  • Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

Ihr Kontakt zu uns

Ort und Zeit einer eventuellen öffentlichen Vorstellung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.

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