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Personalsachbearbeiter*in ­­/­­ HR-Generalist*in 25.11.2024 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Darmstadt
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Personalsachbearbeiter*in / HR-Generalist*in
Darmstadt
Aktualität: 25.11.2024

Anzeigeninhalt:

25.11.2024, Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Darmstadt
Personalsachbearbeiter*in / HR-Generalist*in
Über uns:
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) mit Sitz in Darmstadt ist eine von 20 Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie hat ca. 1,4 Millionen Gemeindeglieder in 1.075 Kirchengemeinden und bietet rund 19.000 Menschen Beschäftigung. Die Kirchenverwaltung in Darmstadt ist die zentrale Dienstleistungseinrichtung für alle Bereiche unserer Kirche.
Aufgaben:
  • Ihnen obliegt die Personalsachbearbeitung der gesamtkirchlichen Mitarbeiter*innen der Zentren, der Tagungshäuser und der sonstigen gesamtkirchlichen Einrichtungen der EKHN sowie der Kirchenbeamt*innen, Vikar*innen und Pfarrer*innen.
  • Insbesondere betrifft dies bei den Angestellten die Prüfung der Einstellungsvoraussetzungen, die Ausstellung der Dienstverträge sowie alle bei Beendigung des Dienstverhältnisses anfallenden Arbeiten. Bei den Kirchenbeamt*innen, Vikar*innen und Pfarrer*innen betrifft dies die Festsetzung des Familienzuschlages, der Personalkosten, der Versorgungsbeiträge sowie der Erfahrungszeit, der Beschäftigungszeit und der Jubiläumszeit.
  • Im Einzelnen ergeben sich hieraus u. a. folgende Aufgaben:
  • Beratung der Mitarbeiter*innen und Vorgesetzten zu allen personal- und vergütungsrelevanten Fragen, auch zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Befristung, Kündigung) und hierbei Erstellung von Verträgen zur Abwicklung beiderseitiger Ansprüche sowie abschließend Sicherstellung der Einstellung der Vergütungszahlung
  • Beratung der gesamtkirchlichen Zentren, sonstigen Einrichtungen der EKHN und der Vorgesetzten zu personalrelevanten und rechtlichen Themen (u. a. Mutterschutz / Elternzeit, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, tarifrechtliche Angelegenheiten) und der daraus resultierenden Anpassungsmöglichkeiten und Ausgleichsmaßnahmen
  • Ausfertigung von Dienstverträgen, Nachträgen zum Dienstvertrag sowie Ausbildungs- und Praktikantenverträgen, hierbei Prüfung rechtlicher Vorgaben zur Einstellung bzw. Weiterbeschäftigung
  • Prüfung der Personaldaten und Beurteilung der Steuer-, Sozialversicherungs- und Zusatzversorgungspflicht sowie Meldung der Personaldaten zur Erfassung und Zahlbarmachung der Vergütung
  • Prüfung und Festsetzung der berücksichtigungsfähigen Zeiten aufgrund vorheriger Beschäftigungsverhältnisse sowie der anrechenbaren Beschäftigungszeiten
  • Beratung zu den unterschiedlichsten besoldungsrelevanten Themen (ggf. in Rücksprache mit dem Stabsbereich Recht) sowie Anforderung der Prüfungsgrundlagen zur Ernennung und Übernahme in ein Kirchenbeamtenverhältnis und anschließende besoldungstechnische Umsetzung
  • Prüfung und Festsetzung der Beschäftigungszeit und Jubiläumszeit
  • Turnusmäßige bzw. anlassbezogene Anforderung der Erklärung zum Familienzuschlag sowie Prüfung, Festsetzung und Anweisung der Auszahlung des Familienzuschlags inklusive Versand einer Vergleichsmitteilung an den Arbeitgeber des Ehe- bzw. Lebenspartners
  • Prüfung, Ermittlung und Festsetzung der Kostenstelle für die Pfarrstellen zur korrekten Verbuchung der Personalkosten der Kirchengemeinden und Dekanate
  • Erstellung und Ausfertigung individueller Bescheinigungen (z. B. für Versicherungen, Wohngeld, Krankenkasse, Kindergeldkasse, Finanzamt)
  • Beratung und Begleitung bei der Erstellung von Refinanzierungsverträgen / Vereinbarungen sowie Anforderung der individuellen Personalkosten und Versorgungsbeiträge nach Vereinbarungen / Refinanzierungsverträgen
  • Die Aufgaben der Stelle können den betrieblichen Erfordernissen angepasst werden.
Qualifikationen:
  • Umfassende Fachkenntnisse, die in der Regel durch einen Fachhochschulabschluss, Bachelor-Abschluss, Abschluss an einer Berufsakademie oder einen entsprechenden Weiterbildungsabschluss (z. B. Verwaltungsfachwirt*in) oder mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Personalsachbearbeitung nachgewiesen werden
  • Gründliche und umfassende Kenntnisse über Struktur, Aufbau, Beschlussgremien, Ämter und Einrichtungen der EKHN
  • Gründliche und umfassende Kenntnisse der einschlägigen Rechtsgrundlagen (z. B. KDO, BBesG, BVG-EKD, PfDG, PfBesG, Wartestandsregelungen, TzBfG, Mutterschutz- und Elternzeitgesetz)
  • Kenntnis von übergreifenden Tarifwerken (TVÖD, TV-H, TV-L etc.)
  • Umfassende Kenntnisse von Excel, Outlook, PO sowie Enaio
  • Kenntnisse der kaufmännischen Buchführung, insbesondere über die Abgrenzung der Wirtschaftsperioden und der Umsatzsteuer
  • Zuverlässigkeit, Loyalität, Sorgfältigkeit, Engagement, Verschwiegenheit, Organisationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Selbstständigkeit, Kommunikationsfähigkeit sowie ein gutes Ausdrucksvermögen
Wir bieten:
  • Eine attraktive Vergütung gemäß der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (KDO) mit einem Tabellenentgelt oberhalb des Niveaus vergleichbarer Tarifverträge wie TVöD, TV-L oder TV-H ( 4.294,00 EUR bis 5.475,40 EUR brutto mtl. je nach Stufenzuordnung)
  • Jährliche Sonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen
  • Möglichkeit zur mobilen Arbeit
  • Flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten
  • 30 Tage Urlaub sowie aktuell 3 arbeitsfreie Tage zusätzlich
  • Zusatzversorgung (derzeit 100 % durch den Arbeitgeber finanziert)
  • Betriebliche Gesundheitsförderung
  • Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung
  • Kantine
Unser Kontakt:
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Gesamtkirche Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt E-Mail : bewerbung.kirchenverwaltung@ekhn.de Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne Herr Steffen Hahn, Leitung der Arbeitsgruppe Gesamtkirche, (Tel.: 06151 405-268) zur Verfügung. Paulusplatz 1 64285 Darmstadt Www.ekhn.de bewerbung.kirchenverwaltung@ekhn.de
Weitere Informationen:
Die EKHN fördert die Chancengleichheit aller Geschlechter. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Diskriminierungsfreie Bewerbungsverfahren nach dem AGG sind in der EKHN Standard. Die Mitgliedschaft in einer der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angeschlossenen Kirche ist erwünscht.

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