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04.01.2026, Stadtverwaltung Welzheim
73642 Welzheim
Die Stelle der/des hauptamtlichen
Die Wahl findet am Sonntag, 8. März 2026 statt. Eine eventuell notwendig werdende Stichwahl erfolgt am Sonntag, 22. März 2026.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/ Unionsbürger, m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 Gemeindeordnung genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und bis spätestens 9. Februar 2026, 18 Uhr (Einreichungsfrist) schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Herrn Beigeordneten Wolfgang Schray, Stadtverwaltung, Kirchplatz 3, 73642 Welzheim verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
Ort und Zeit einer eventuellen Bewerbervorstellung werden den Bewerberinnen/ Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder
Bürgermeisters (m/w/d)
Ihre Qualifikationen
der Stadt Welzheim (ca. 11.200 Einwohner) ist aufgrund Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers zum 1. Juni 2026 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.Die Wahl findet am Sonntag, 8. März 2026 statt. Eine eventuell notwendig werdende Stichwahl erfolgt am Sonntag, 22. März 2026.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/ Unionsbürger, m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 Gemeindeordnung genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und bis spätestens 9. Februar 2026, 18 Uhr (Einreichungsfrist) schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Herrn Beigeordneten Wolfgang Schray, Stadtverwaltung, Kirchplatz 3, 73642 Welzheim verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
- 25 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern. Formblätter werden auf Anforderung der Bewerberin/des Bewerbers (m/w/d) unter Angaben des Namens und der Hauptwohnung von der Stadtverwaltung Welzheim kostenfrei ausgegeben. Dies gilt nicht für den Bürgermeister, der sich um seine Wiederwahl bewirbt.
- Eine für die Wahl von der Wohnortgemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers/ der Bewerberin (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
- Eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt, auf amtlichem Vordruck
- Unionsbürger/Unionsbürgerinnen (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftslandes besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedsstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen/Unionsbürger (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat angeben.
Ort und Zeit einer eventuellen Bewerbervorstellung werden den Bewerberinnen/ Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder
Über uns
Die Stadt Welzheim ist mit ihren 11.200 Einwohnern Unterzentrum und Mittelpunkt des Schwäbischen Waldes, attraktive Familienstadt mit breitem Bildungs- und Betreuungsangebot, dynamischer Wirtschaftsstandort und als Luftkurort ein beliebtes Naherholungsziel.Berufsfeld
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