25 km

61 Jobs gefunden in 69214 eppelheim

1

Passende Jobs zu Ihrer Suche ...

... immer aktuell und kostenlos per E-Mail.
Sie können den Suchauftrag jederzeit abbestellen.
Es gilt unsere Datenschutzerklärung. Sie erhalten passende Angebote per E-Mail. Sie können sich jederzeit wieder kostenlos abmelden.
Jetzt bewerben

Bitte nutzen Sie die Kontaktdaten aus der Anzeige.

Informationen zur Anzeige:

Bürgermeister/in (m/w/d)
69214 Eppelheim
Aktualität: 10.01.2025

Anzeigeninhalt:

10.01.2025, Stadt Eppelheim
69214 Eppelheim
Die Stelle des / der hauptamtlichen

Bürgermeisters / Bürgermeisterin (m/w/d)

Der Bewerbung müssen folgende Unterlagen beigelegt oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist nachgereicht werden

  • 25 Unterstützungsunterschriften gemäß § 10 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen, jeweils einzeln auf amtlichen Formblättern;
  • Eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers/der Bewerberin ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck.
  • Eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers / der Bewerberin, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt, auf amtlichem Vordruck;
  • Von Unionsbürger/innen eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaats besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen/ Unionsbürgern verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

Über uns

Der Stadt Eppelheim (ca. 15.000 Einwohner), Rhein-Neckar-Kreis, ist wegen des Ausscheidens der bisherigen Amtsinhaberin neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Wahl, Rechtstellung und Besoldung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Wahl findet am Sonntag, 23. März 2025, eine evtl. notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 6. April 2025 statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Angehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber/innen müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen.

Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung im Staatsanzeiger (ab 11. Januar 2025) und spätestens am Montag, 24. Februar 2025, 18:00 Uhr, mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ in verschlossenem Umschlag eingereicht werden bei der Stadt Eppelheim, zu Händen des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Schulstraße 2, 69214 Eppelheim.

So bewerben Sie sich

Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes). Amtliche Formblätter und Vordrucke können ab sofort beim Wahlamt der Stadt Eppelheim angefordert werden.

Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt. Informationen zur Stadt Eppelheim erhalten Sie unter www.eppelheim.de.

Berufsfeld

Bundesland

Standorte