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Stadtverwaltung Gaildorf

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Bürgermeister (m/w/d)
74405 Gaildorf
Aktualität: 16.05.2025

Anzeigeninhalt:

16.05.2025, Stadtverwaltung Gaildorf
74405 Gaildorf
Die Stelle des/der hauptamtlichen

Bürgermeisters/Bürgermeisterin (m/w/d)

der Stadt Gaildorf (ca. 12.500 Einwohner) ist aufgrund des vorzeitigen Ausscheidens des bisherigen Amtsinhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre, die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Ihr Kontakt zu uns

Die Wahl findet am Sonntag, 20. Juli 2025 statt. Eine eventuell notwendig werdende Stichwahl erfolgt am Sonntag, 3. August 2025.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 der GemO genannten Personen.

Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am 23. Juni 2025, 18 Uhr (Einreichungsfrist) schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisteramt, Marktplatz 9, 74405 Gaildorf, verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
  • 25 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung der Bewerberin/des Bewerbers (m/w/d) unter Angaben des Namens und der Hauptwohnung von der Stadtverwaltung Gaildorf kostenfrei ausgegeben)
  • eine für die Wahl von der Wohnortgemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/ des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
  • eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/ des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 GemO vorliegt, auf amtlichem Vordruck
  • Unionsbürgerinnen/Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedsstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat angeben

Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendigen Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).

Ort und Zeit einer eventuellen Bewerbervorstellung werden den Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig bekannt gegeben.

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