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Teilhabeplaner*in Eingliederungshilfe für Minderjährige (m/w/d) 12.09.2024 Kreis Segeberg Bad Segeberg
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Teilhabeplaner*in Eingliederungshilfe für Minderjährige (m/w/d)
Bad Segeberg
Aktualität: 12.09.2024

Anzeigeninhalt:

12.09.2024, Kreis Segeberg
Bad Segeberg
Teilhabeplaner*in Eingliederungshilfe für Minderjährige (m/w/d)
Über uns:
Der Kreis Segeberg liegt als Teil der Metropolregion Hamburg verkehrsgünstig inmitten von Schleswig-Holstein zwischen Nord- und Ostsee und ist ein verlässlicher Arbeitgeber für rund 1.100 Mitarbeiter*innen. Der Fachdienst 51.20 gewährt Leistungen für ca. 1.500 behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche im Kreis Segeberg. Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere heilpädagogische Leistungen im vorschulischen Bereich, autismusspezifische Förderung, Leistungen zur sozialen Teilhabe sowie Leistungen zur Teilhabe an Bildung in Form einer Schulbegleitung für Schüler*innen an allen Schulformen. Darüber hinaus werden Leistungen in stationären Einrichtung, Internaten und Pflegefamilien entsprechend des individuellen Bedarfs der Kinder und Jugendlichen nach § 35a SGB VIII und SGB IX gewährt.
Aufgaben:
  • Durchführung von Hilfe- bzw. Gesamtplanungen nach § 36 SGB VIII bzw. §§ 117 ff. SGB IX für körperlich, geistig oder seelisch behinderte Minderjährige und junge Volljährige
  • Durchführung der Teilhabeplanung nach §§ 19 ff. SGB IX
  • Teilhabeprüfung und Bedarfsermittlung nach ICF- CY (Erstberatung, Anamnese, Prüfung der Diagnostik, Bedarfsfeststellung, Hilfe- bzw. Gesamtplanung, Dokumentation, Zielvereinbarungen abschließen, Fortschreibung von Hilfen, usw.)
  • Führung von Gesprächen mit betroffenen Kindern und Jugendlichen und deren Sorgeberechtigten, insbesondere im Rahmen der Erstberatung
  • Wahrnehmung von Außendiensten, insbesondere in Kindertagesstätten, Schulen, etc.
  • Weiterentwicklung der fachlichen Standards und Grundlagen gemeinsam im Team und mit der Leitung
  • Fallunabhängige Netzwerkarbeit
Qualifikationen:
  • Ein abgeschlossenes Studium als Diplom-Sozialpädagogin/Diplom-Sozialpädagoge oder Sozialarbeiter*in oder
  • Ein abgeschlossenes Studium als Diplompädagogin/Diplompädagoge oder
  • Ein abgeschlossenes Studium als Diplomheilpädagogin/ Diplomheilpädagoge oder
  • Gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen (wie ein abgeschlossenes Studium im Bereich Bildung und Erziehung im Kindesalter, Kindheitspädagogik, Frühpädagogik, Heil-/Sonderpädagogik oder pädagogische Psychologie) mit langjähriger Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe und/oder in einer Sozialverwaltung, möglichst einer Kommunalverwaltung
  • Und darüber hinaus idealerweise
  • Kenntnisse der Leistungen der Jugendhilfe nach SGB VIII bzw. Eingliederungshilfe nach SGB IX in der Rolle als Reha- Träger
  • Umfassende Kenntnisse über Leistungen und Rechtsgrundlagen des SGB, ins. SGB II, SGB V, SGB VIII, SGB IX, SGB X, SGB XI, SGB XIII
  • Kenntnisse des Gesamtplanverfahrens SHIP (analog anzuwenden im SGB VIII)
  • Kenntnisse in der Anwendung der ICF- CY
  • Ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit, Empathie sowie eine positive Haltung, hohe Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit, Planungs- und Organisationsfähigkeit
  • Die Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. 3 und die Bereitschaft, Ihren eigenen PKW gegen Kostenerstattung zu nutzen
Wir bieten:
  • Sicherer Arbeitsplatz
  • Festes Monatsgehalt
  • Moderne Büroausstattung
  • Zuschuss Fahrrad/ÖPNV-Ticket
  • Fort-/Weiterbildungsangebote
  • Firmenfitness/psych. Beratung
  • Flexible Arbeitszeiten/mobiles Arbeiten
  • Kinder-/Pflegenotfallbetreuung
Unser Kontakt:
Vorzugsweise über unser Online-Bewerbungsportal www.segeberg.de/karriere . Fachliche Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen gern die Führungskraft Herr Heinze Tel. 04551/951-9495. Für Fragen zum Bewerbungsprozess steht Ihnen unsere Personalsachbearbeiterin Frau Stolze, Tel. 04551/951-9813, gern zur Verfügung.
Weitere Informationen:
Gleichstellung und Vielfalt liegen uns am Herzen und sind für uns eine Selbstverständlichkeit! Menschen mit Schwerbehinderung werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

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