Informationen zur Anzeige:
Schulsekretär*in (m/w/d)
72181 Starzach
Aktualität: 10.02.2025
Anzeigeninhalt:
10.02.2025, Gemeinde Starzach
72181 Starzach
Für das Schulsekretariat der Grundschule Starzach im Ortsteil Bierlingen sucht die Gemeinde Starzach zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein*e
Schulsekretär*in (m/w/d)
in Teilzeit (34,28%)
Die Stelle ist unbefristet zu besetzen.
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
- die Erledigung allgemeiner Sekretariatsaufgaben wie Korrespondenz für die Schulleitung, Büroorganisation, Postbearbeitung, telefonischer und persönlicher Kundenkontakt
- Schülerverwaltung
- Lernmittelverwaltung
- Rechnungs- und Bestellwesen, Inventarführung
Ihr Bewerbungsprofil:
- eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte*r, Bürokauffrau*-mann, oder einen vergleichbaren Berufsabschluss
- gute EDV-Kenntnisse
- soziale Kompetenz und Freude im Umgang mit Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern
- Organisationsgeschick sowie Flexibilität und Belastbarkeit
Unser Angebot:
- ein sicherer Arbeitsplatz
- eine abwechslungsreiche, eigenverantwortliche und interessante Tätigkeit in einem guten Arbeitsumfeld
- leistungsgerechte Vergütung nach TVöD (EG 6), sowie die Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
Ihr Kontakt zu uns
Wenn Sie Teil unseres Teams werden wollen, bewerben Sie sich bitte bevorzugt per E-Mail mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis 28.02.2025 bei der
Gemeinde Starzach, Haupt- und Personalamt, Hauptstraße 15, 72181 Starzach
E-Mail: bewerbung@starzach.de
Mit organisatorischen und personalrechtlichen Fragen wenden Sie sich an Frau Lachenmaier-Bader bei der Gemeindeverwaltung, Telefonnummer 07483 – 188 29, E-Mail bettina.lachenmaier-bader@starzach.de.
Für fachliche Fragen zu dieser Stelle steht Ihnen die Schulleitung der Grundschule Starzach unter der Rufnummer 07483 1335, E-Mail
schulleitung@gs-starzach.schule.bwl.de gerne zur Verfügung.
Ihre Arbeitszeit
- Sie arbeiten während der Schulzeit 16 Stunden/Woche und erhalten eine gleichbleibende Bezahlung auf der Basis von 13,37 Stunden/Woche
- in den Schulferien ist in der Regel keine Arbeitsleistung zu erbringen. In den Sommerferien ist eine Arbeitswoche angesetzt
Berufsfeld
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