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hauptamtlicher Bürgermeister (m/w/d) 13.01.2025 Stadt Haslach 77716 Haslach im Kinzigtal
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hauptamtlicher Bürgermeister (m/w/d)
77716 Haslach im Kinzigtal
Aktualität: 13.01.2025

Anzeigeninhalt:

13.01.2025, Stadt Haslach
77716 Haslach im Kinzigtal
Die Stelle des

hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)

der Stadt Haslach im Kinzigtal mit rund 7.150 Einwohnern ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum 01.06.2025 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Haslach ist übernehmende Gemeinde der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemeinden Fischerbach, Hofstetten, Mühlenbach und Steinach (insgesamt rund 16.240 Einwohner).

Die Wahl findet am Sonntag, den 16.03.2025, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, den 30.03.2025 statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen.

Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung (11.01.2025) und spätestens am Montag, den 17.02.2025 um 18:00 Uhr in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden bei:
Stadt Haslach, zu Händen des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Am Marktplatz 1, 77716 Haslach

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen

  • 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Stadt Haslach kostenfrei ausgegeben). Dies gilt nicht für den amtierenden Bewerber (m/w/d), der sich um seine Wiederwahl bewirbt;
  • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
  • eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt, auf amtlichem Vordruck;
  • Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

Ihr Kontakt zu uns

Weitere ausführliche Informationen über die Stadt Haslach finden sie unter www.haslach.de.

So bewerben Sie sich

Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist gemäß § 10a Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes nicht möglich.

Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.

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