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Gärtner/in (m/w/d) 01.03.2025 Bürgermeisteramt Hirschberg 69493 Hirschberg
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Gärtner/in (m/w/d)
69493 Hirschberg
Aktualität: 01.03.2025

Anzeigeninhalt:

01.03.2025, Bürgermeisteramt Hirschberg
69493 Hirschberg
Gärtner/in (m/w/d)
Aufgaben:
  • Für die Pflege der Friedhöfe der Gemeinde Hirschberg suchen wir Unterstützung.
  • Bereich Friedhöfe in Leutershausen und Großsachsen
  • Selbständige und verantwortungsvolle Durchführung der Grünpflegearbeiten der Anlagen inkl. der Kriegs- und Ehrengräber
  • Landschaftsgärtnerische Arbeiten, wie Baum-, Hecken- und Gehölzschnitt, Rasenmäharbeiten
  • Pflege der Flächen aufgelöster Gräber
  • Beseitigung von Unkraut und Laub
  • Bauhof
  • Allgemeine Bauhofarbeiten, Transportarbeiten, Winterdienst-Rufbereitschaft
Qualifikationen:
  • Eine abgeschlossene Ausbildung, idealerweise mit mehrjähriger Berufserfahrung im Garten- und Landschaftsbau
  • Ein hohes Maß an Eigeninitiative, Flexibilität und Teamfähigkeit sowie eine ausgeprägte Dienstleistungsorientierung
  • Gute kommunikative Fähigkeiten sowie Durchsetzungs- und Konfliktfähigkeit
  • Sensibilität im Umgang mit Friedhofsbesuchern
  • Körperliche Belastbarkeit und Bereitschaft zur Arbeit im Freien bei allen Witterungsbedingungen
  • Die Bereitschaft zur Arbeit in den Abendstunden und an Wochenenden
  • Mitarbeit bei der Notfallrufbereitschaft
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B, idealerweise BE
Wir bieten:
  • Eine krisensichere Beschäftigung im öffentlichen Dienst und eine Vergütung nach TVöD bis Entgeltgruppe 5
  • Jahressonderzahlung, jährliches Leistungsentgelt sowie betriebliche Altersvorsorge
  • Vielfältige Fortbildungsmaßnahmen
  • Attraktive Angebote im betrieblichen Gesundheitsmanagement
  • ÖPNV-Fahrtkostenzuschuss (Job-Ticket)
  • Fahrradleasing im Rahmen der Entgeltumwandlung
Unser Kontakt:
Für telefonische Anfragen steht Ihnen Herr Plästerer, Leiter des Bauamtes (Tel. 06201/598-10) sowie Herr Besendorfer, Leiter des Hauptamtes (Tel. 06201/598-25) zur Verfügung.
Weitere Informationen:
Eine datenschutzgerechte Vernichtung nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens wird garantiert.

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