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Finanzprüferin / Finanzprüfer (m/w/d)
(bis Besoldungsgruppe A 13 (gehobener Dienst) LBesGBW bzw. bis Entgeltgruppe 12 TVöD)
Ihre Aufgaben
Der Tätigkeitsbereich einer Finanzprüferin bzw. eines Finanzprüfers bei der GPA umfasst im Wesentlichen die Prüfung und Bewertung der Haushalts- und Finanz- wirtschaft und des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens im kollegialen Verbund eines Prüfungsteams. Er umfasst ferner die Prüfung einzelner Prüfge- biete im Rahmen der fachlichen Spezialisierung und nach Maßgabe des Prüfungsauftrags bzw. die Mitwirkung bei der Prüfung dieser Prüfgebiete. Die Prüfungsergebnisse sind gegenüber der Verwaltung zu vertreten und im Prüfungsbericht redaktionell aufzubereiten; Stellungnahmen der geprüften Kommunen sind für den Verfahrensabschluss zu beurteilen. Im Rahmen des Prüfungszwecks beraten die Finanzprüferinnen und Finanzprüfer die Kommunen prüfungsbegleitend zu Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Haushaltskon- solidierung, zur Rechtsanwendung und zur Erledigung sowie ggf. zu den Folgen von Feststellungen.
Als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter der GPA erbringen Sie diese interessante, abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit entweder vor Ort, bei den zu prüfenden Verwaltungen oder in Ihrem Home-Office. Ihren Dienstsitz haben Sie am Ort Ihres privaten Wohnsitzes, wenn Sie dies wünschen. Ihnen steht in diesem Fall in den „Mutterhäusern“ in Karlsruhe oder Stuttgart kein eigenes Büro zur Verfügung, nur ein sog. Wechselarbeitsplatz, den Sie bei Bedarf bean- spruchen können. Dies hat zur Folge, dass Sie normalerweise nur an wenigen Tagen im Jahr (z.B. zu Arbeitskreis- oder Abteilungsbesprechungen) in die zentralen Dienststellen kommen. Im Prüfungsdienst arbeiten Sie in der Regel von Montag bis Donnerstag im Außendienst und am Freitag in Ihrem Home-Office. Bis zu einem Drittel der gebührenfähigen Arbeitszeit können Sie an Ihrem Wohnsitz leisten, bei Bedarf und geeigneter Aufgabenstellung können mehrere Home-Office-Tage auch zusammengefasst werden. Bei der Prüfungsplanung wird schließlich darauf geachtet, dass die Entfernungen zum Prüfungsort so bemessen sind, dass die Möglichkeit zur täglichen Heimkehr besteht („Pendel- geschäfte“); einzelne sog. Übernachtungsgeschäfte (in der Regel nicht öfters als ein bis zwei / Jahr) sind aber nicht ausgeschlossen.
Unser Interesse gilt
Wir bieten Ihnen
Arbeiten bei der GPA
Die GPA ist - mit einer über 80-jährigen Geschichte - eine fachlich spezialisierte und gutachtlich tätige Einrichtung der kommunalen Rechtsaufsicht und zugleich Ansprechpartnerin für rechtliche und kommunalwirtschaftliche Fragestellungen der kommunalen Verwaltungen sowie ihrer Sondervermögen (Eigenbetriebe, Stiftungen) und Unternehmen in Privatrechtsform. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen mit ihrer Tätigkeit ihren Teil zur Entwicklung und Erhaltung der dauernden Leistungsfähigkeit und -güte der Kommunen und - wenn nötig - zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte bei. Sie nehmen ihre Aufgaben eigenständig, kompetent und kooperativ im Sinne der Kommunen wahr und stärken damit die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung. Auf die fachliche Kompetenz der GPA und unsere Neutralität wird im kommuna- len Raum gesetzt, sei es in den Verwaltungen, in den politischen Gremien der Kommunen oder auf Seiten der Geschäftspartner und Kunden der Körperschaf-ten. Dies hat regelmäßig zur Folge, dass unsere Rechtsmeinung akzeptiert wird, unterschiedliche Auffassungen befriedet werden und z.B. auf die Durchführung von Rechtsstreitigkeiten verzichtet wird.
In den aufgabenrelevanten Gesetzgebungsverfahren (einschl. untergesetzliches Regelwerk) ist die GPA auf der sog. Landesebene gelegentlich Initiatorin und ansonsten Beteiligte.
Wir sind eine selbständige unabhängige Anstalt des Öffentlichen Rechts, mit eigener Dienstherrneigenschaft und unterstehen der Rechtsaufsicht des Innenministeriums. Oberstes Organ ist der Verwaltungsrat, die Gesamtverant- wortung für die Erfüllung der Prüfungs- und Beratungsaufgaben liegt beim Präsidenten, der die GPA im Außenverhältnis vertritt.
Die GPA beschäftigt rund 150 Mitarbeiter/innen. Rund zwei Drittel sind im Prüfungs- / Außendienst tätig, davon nehmen ca. 50 % der Prüfer/innen ein Amt des höheren Dienstes wahr (einschl. sechs Bauprüfer in einer vergleichbaren tariflichen Eingruppierung). Alle Mitarbeiter/innen des höheren Dienstes sind Aufstiegsbeamte. Insgesamt sind rund 75 % der Beschäftigten im Beamtenverhältnis und rund 25 % tarifbeschäftigt. Der Frauenanteil beträgt (noch) ca. 30 %; dies wird sich aber in den kommenden Jahren durch eine hohe Altersfluktuation bei den Mitarbeitern deutlich ändern.
Die GPA ist konzeptionell und technisch gut aufgestellt. Wir stellen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern alle erforderlichen Arbeitsmittel, insbesondere im Bereich der IuK (Hard- und Software, einschl. gesicherter online-Anbindung an das Haussystem und digitalem Zugang zu fachspezifischen Wissensportalen), mit Ausnahme der Einrichtung der persönlichen Heimarbeitsplätze („Home-Offices“). Alle gesetzlich möglichen und nach heutigem Stand der Entwicklung gängigen Instrumente zur besseren Vereinbarkeit von Privat- / Familienleben und Beruf werden bei uns angewandt und der Gesundheitsprävention wird große Beachtung beigemessen. Unser Leistungsprinzip lautet: „Optimale Ergebnisse in einem optimalen Umfeld“.
SIND SIE INTERESSIERT?
Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 11. April 2025.So bewerben Sie sich
Ausführliche Informationen zu diesen Stellenangeboten und zum weiteren Bewerbungsverfahren finden Sie auf www.gpabw.de/karriere.Berufsfeld
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