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Fachkraft (m/w/d) für die Sachbearbeitung in der Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt
Tübingen
Aktualität: 14.08.2024
Anzeigeninhalt:
14.08.2024, Landkreis Tübingen
Tübingen
Fachkraft (m/w/d) für die Sachbearbeitung in der Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt
Aufgaben:
Die Beratung der Antragsteller*innen sowie die EDV-unterstützte Bearbeitung der Leistungsanträge
Qualifikationen:
- Ein abgeschlossenes Studium als Bachelor of Arts - Public-Management -bzw. Diplomverwaltungswirt*in (FH), Bachelor Allgemeine Finanzwirtschaft, Bachelor of Law, ein abgeschlossenes Studium in Sozialrecht oder Rechtswissenschaften, einen Abschluss als Sozialwirt*in, Verwaltungsfachwirt*in oder eine vergleichbare Qualifikation
- Die Stelle eignet sich auch für Quereinsteigende mit einem Abschluss in einem verwaltungsnahen Studiengang. In diesem Fall bieten wir eine Nachqualifizierung für den Bereich der Sozialverwaltung
- Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Sensibilität für die Lebenssituation der Antragsteller*innen
- Gute EDV-Kenntnisse
- Sicherheit im Umgang mit sozialrechtlichen Vorschriften
- Idealerweise sozialleistungsrechtliche Vorerfahrung
Wir bieten:
- Eine unbefristete Vollzeitstelle in Bes. Gr. A 10 gD/ A10 mD / EG 9b TVöD
- Ein Personalentwicklungskonzept mit umfassenden persönlichen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Einen Chancengleichheitsplan und Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Sehr gute Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben insbesondere flexible Arbeitszeitmodelle und die Möglichkeit von alternierendem Homeoffice
- Einen attraktiven Arbeitsplatz in einer modernen Kreisverwaltung mit wertschätzender Unternehmenskultur
- Zuschuss zum Job-Ticket und weitere Unterstützungen im Rahmen des Mobilitätsmanagements
Unser Kontakt:
Bes. Gr. A 10 gD/ A10 mD / EG 9b TVöD
Nähere Auskünfte erhalten Sie gerne von den Sachgebietsleitung Herrn Bernd Kaltenmark, Tel. 07071 207-2069.
Weitere Informationen:
Schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerber*innen berücksichtigen wir nach den Zielsetzungen des Schwerbehindertenrechts.
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