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Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w/d)
Lübeck
Aktualität: 29.11.2024

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29.11.2024, Justizvollzugsanstalt Lübeck
Lübeck
Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w/d)
Über uns:
Die Justizvollzugsanstalt Lübeck wurde in den Jahren 1908 - 1909 als »zentrale Strafanstalt« auf dem »Lauerhöfer Felde« im Stadtteil Marli gebaut. Die Justizvollzugsanstalt Lübeck verfügt über 331 Haftplätze für Männer zuzüglich 39 Haftplätze in der Sozialtherapie sowie 26 Haftplätze im offenen Vollzug. Sie ist darüber hinaus zuständig für den Vollzug der Untersuchungshaft aus dem Landgerichtsbezirk Lübeck. Der Justizvollzugsanstalt Lübeck angeschlossen ist der Frauenvollzug mit 83 Haftplätzen für das gesamte Land Schleswig-Holstein. Die Justizvollzugsanstalt Lübeck beschäftigt rund 370 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Aufgaben des Strafvollzuges bestehen darin, die Behandlung und Betreuung der Gefangenen nach ihrer individuellen Eignung so auszurichten, dass der Gefangene im Vollzug der Freiheitsstrafe fähig wird, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Aufgaben:
  • Beratung und Unterstützung nach § 6 ASiG und DGVU V2
  • Arbeitsstättenbegehung
  • Analyse von Arbeitsunfällen und Präventionsmaßnahmen
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Handlungsempfehlungen
  • Bearbeitung des Gefahrstoff-Wesens (Kataster, Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen)
  • Durchführung von Schulungen und Beratungen im Arbeitsschutz
  • Durchführung und Moderation von ASA-Sitzungen und Schulungen von Sicherheitsbeauftragten
  • Unterstützung im betrieblichen Gesundheitsmanagement
  • Zusammenarbeit mit Personalrat und Betriebsarzt
  • Weitere Aufgaben können übertragen werden
Qualifikationen:
  • Ein abgeschlossenes technisches Studium, z. B. Ingenieurwesen oder die Laufbahnbefähigung für die Fachrichtung Technische Dienste
  • Eine abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Ausbilder für Staplerfahrer nach DGUV Grundsatz 308-001
  • Regalinspekteur nach DIN EN 15635
  • Kenntnisse in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Ausgeprägte Eigeninitiative
  • Urteils- und Entscheidungsfähigkeit
  • Entschlusskraft und Durchsetzungsfähigkeit
  • Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
  • Belastbarkeit und schnelle Auffassungsgabe
  • Organisationsfähigkeit
  • Soziale und interkulturelle Kompetenz
Wir bieten:
  • Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 11 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L möglich.
  • Beamtinnen und Beamte, die bei einer Justizvollzugseinrichtung tätig sind, erhalten eine Zulage, soweit ihnen Dienstbezüge nach er Besoldungsordnung A zustehen (Vollzugszulage). Beschäftigte erhalten unter den gleichen Voraussetzungen und in der gleichen Höhe eine monatliche Zulage, wie die entsprechende Beamte des Arbeitgebers als Amts- oder Stellenzulage zum Ausgleich der besonderen Anforderungen im jeweiligen Bereich erhalten.
  • Ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
  • Ein kollegiales Arbeitsklima
  • Ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
  • Individuelle Personalentwicklung
  • Ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
  • Die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten
  • 30 Tage Urlaub im Jahr
  • Ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Eine gute Anbindung an den ÖPNV
Unser Kontakt:
Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen, Fragen zum Verfahren oder Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben steht Ihnen Herr Hänsel (Tel. 0451/6201-200) gern zur Verfügung.
Weitere Informationen:
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache. Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Auf die Vorlage von Lichtbildern/ Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.

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