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Exposé-Förderung für Promotionsinteressierte (m/w/d) am Graduiertenzentrum
Passau
Aktualität: 16.09.2024

Anzeigeninhalt:

16.09.2024, Universität Passau
Passau
Ausschreibung der Universität Passau

Exposé-Förderung
für Promotionsinteressierte (m/w/d)

Bewerbungsfrist: 15. Oktober 2024
Förderbeginn: frühestens 1. Februar 2025


Die Universität Passau sieht in der hervorragenden Förderung Ihres wissenschaftlichen Nachwuchses einen wichtigen Baustein für Ihre Exzellenz in Forschung und Lehre. Um den Übergang in eine erfolgsversprechende Promotionsphase für besonders qualifizierte Graduierte finanziell zu unterstützen, vergibt die Universität Passau eine Exposé-Förderung.

Die Exposé-Förderung dient der Einwerbung einer Finanzierung für die Durchführung einer Promotion an der Universität Passau. Insbesondere die Erstellung eines Exposés zur Bewerbung bei einem Promotionsförderwerk oder auch die Einwerbung einer drittmittelgeförderten Stelle sollen ermöglicht werden.

Dauer der Förderung

Die Exposé-Förderung umfasst einen Vertrag als Wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Umfang von 30 Prozent der regulären Arbeitszeit. Im Falle einer Förderung wird der Vertrag für sechs Monate geschlossen. Die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifizierung in Entgeltgruppe 12 oder 13 des TV-L.

Wer kann sich bewerben?

  • Studierende mit überdurchschnittlichen Leistungen in der Abschlussphase eines zur Promotion berechtigenden Studiengangs (Studienabschluss nicht nach 31. März 2025), die eine Promotion an der Universität Passau planen, und
  • Graduierte (Studienabschluss nicht vor 31. März 2024) mit überdurchschnittlichen Leistungen, die eine Promotion an der Universität Passau planen.
Eine Förderung ist nicht möglich, wenn Sie im geplanten Förderzeitraum in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Passau stehen.

Die Förderung kann frühestens angetreten werden, sobald alle Prüfungsleistungen zum Abschluss des Studiums erbracht wurden. Ein späterer Beginn ist in begründeten Ausnahmefällen möglich, spätestens jedoch bis zwölf Monate nach Studienabschluss.

Auswahlkriterien

  • Wissenschaftliche Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Antragstellerin bzw. des Antragstellers, nachgewiesen insbesondere durch herausragende Studienleistungen, Preise oder andere Auszeichnungen für bisherige Leistungen während des Studiums,
  • Wissenschaftliche Qualität und Nachvollziehbarkeit des Promotionsvorhabens
  • Nachvollziehbarkeit der persönlichen Motivation für die Promotion und des Beitrags zur weiteren Karriereplanung

So bewerben Sie sich

Bewerbungsunterlagen:
  • Antrag auf Gewährung einer Exposé-Förderung (Beschreibung der Grundzüge des Promotionsvorhabens, Arbeitsprogramm und Darlegung der persönlichen Motivation).
  • Zeugnisse aller erlangten Hochschulabschlüsse bzw. Nachweis über die bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen, falls das Zeugnis bei Antragstellung noch nicht vorliegt
  • Lebenslauf
  • Stellungnahme der designierten Betreuungsperson der Promotion an der Universität Passau
Alle Unterlagen sind bis spätestens zum 15. Oktober 2024 im Graduiertenzentrum einzu-reichen:
  • Einreichung durch die Bewerberin bzw. den Bewerber: Elektronische Übermittlung des Antragsformulars inkl. aller erforderlichen Anlagen der Bewerberin bzw. des Bewerbers UND
  • Einreichung durch die designierte Betreuungsperson: Stellungnahme der designierten Betreuungsperson per E-Mail an Graduiertenzentrum@uni-passau.de oder im Original an die Adresse Universität Passau, Graduiertenzentrum, Nikolastraße 12, 94032 Passau.
Eine ausführliche Schritt-für-Schritt Anleitung zum Bewerbungsprozess finden Sie auf unserer Website unter https://www.graduiertenzentrum.uni-passau.de/foerderprogramme/expose-foerderung

Die Universität Passau hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil von Frauen in der Wissenschaft zu erhöhen sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Hochschulbereich zu verbessern und eine nachhaltige familienbewusste Kultur zu pflegen. Sie fordert daher Frauen sowie Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern nachdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte Personen haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Personen bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Ihre eingereichten Bewerbungsunterlagen werden sechs Monate nach Abschluss des Bewer-bungsverfahrens gelöscht. Wir verweisen auf unsere Datenschutzhinweise, die auf folgender Seite abrufbar sind: http://www.uni-passau.de/universitaet/stellenangebote/
Häufige Fragen zur Exposé-Förderung beantwortet unsere FAQ-Seite. Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit gerne jederzeit an Beata Haidn wenden: beata.haidn@uni-passau.de.

Im Übrigen gelten die Rahmenbedingungen, die in den Richtlinien der Universität Passau über die Gewährung einer Exposé-Förderung geregelt sind.

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