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Bürgermeisters/Bürgermeisterin (m/w/d)
74399 Walheim
Aktualität: 02.08.2024

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02.08.2024, Gemeinde Walheim
74399 Walheim
Die Stelle des/der hauptamtlichen

Bürgermeisters/Bürgermeisterin

er Gemeinde Walheim (ca. 3.200 Einwohner) ist infolge des Ausscheidens der Bürgermeisterin zum 30. Juni 2024 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Wahl findet am Sonntag, 29. September 2024, eine eventuell notwendige Stichwahl am Sonntag, 20. Oktober 2024 statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber/innen müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 Gemeindeordnung genannten Personen.

Bewerbungen können frühestens am Samstag, 20. Juli 2024, 0.00 Uhr und spätestens am Montag, 02. September 2024, 18.00 Uhr schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisteramt Walheim, Hauptstr. 68, 74399 Walheim, verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist nachzureichen:
  • 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern; diese werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeindeverwaltung Walheim kostenfrei ausgegeben;
  • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
  • eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung vorliegt;
  • Unionsbürgerinnen/Unionsbürger müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedsstaates besitzen und in diesem ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedsstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen/ Unionsbürger verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Die Bewerbung für die Bürgermeisterstelle umfasst auch die Teilnahme an einer Stichwahl. Die Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich. Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl.

Ort und Zeit einer eventuellen Bewerbervorstellung werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt.

Über uns

Walheim liegt landschaftlich reizvoll im Norden des Landkreises Ludwigsburg und zeichnet sich durch ihre verkehrsgünstige Lage am Rande der Region Stuttgart aus.

Ihr Kontakt zu uns

Bürgermeisteramt Walheim
Hauptstr. 68
74399 Walheim

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74399 Walheim
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