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Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d)
74385 Pleidelsheim
Aktualität: 08.03.2025

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08.03.2025, Gemeinde Pleidelsheim
74385 Pleidelsheim
Die Stelle der/des hauptamtlichen

Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d)

der Gemeinde Pleidelsheim (rund 6.200 Einwohner) ist infolge des Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers zum 01.09.2025 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Wahl findet am Sonntag, 1. Juni 2025, eine eventuell notwendige Stichwahl am Sonntag, 22. Juni 2025, statt.

Ihre Qualifikationen

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger, m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in §46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in §28 Abs. 2 i. V. m. §14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) genannten Personen.

Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, 28. April 2025, 18:00 Uhr, schriftlich bei der stellvertretenden Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, der Leiterin des Hauptamts, Frau Julia Ehmann, Marbacher Str. 5, 74385 Pleidelsheim, verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

Ihr Kontakt zu uns

Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§10 a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).

Die öffentliche Vorstellungsveranstaltung wird am Donnerstag, 22. Mai 2025 in der Sporthalle Pleidelsheim, Ludwig-Hofer-Str. 7, Pleidelsheim, 19:30 Uhr durchgeführt. Im Falle einer Stichwahl findet keine erneute Vorstellung statt.

So bewerben Sie sich

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (28. April 2025) nachzureichen:
  • 10 Unterstützungsunterschriften von zum Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern. Die Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeinde Pleidelsheim kostenfrei ausgegeben.
  • Eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck.
  • Eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung vorliegt, auf amtlichem Vordruck.
  • Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

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