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Informationen zur Anzeige:

Arbeitsbereichsleitung Grundsatz/Recht
Hamburg
Aktualität: 22.10.2024

Anzeigeninhalt:

22.10.2024, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Hamburg
Arbeitsbereichsleitung Grundsatz/Recht
Über uns:
Die BGW ist die gesetzliche Unfallversicherung für Menschen, die im Bereich Gesundheit und Wohlfahrtspflege arbeiten. Als Arbeitgeberin bieten wir 1000 UNDEIN GRUND, Teil von uns zu werden
Aufgaben:
  • Du willst mit Sachverstand für faire und gute Arbeitsverhältnisse sorgen?
  • Als Arbeitsbereichsleitung Grundsatz/Recht unterstützt du die BGW in der Bearbeitung von rechtlichen Themen und Verfahren. Du bist verantwortlich für ein engagiertes Team, das mit vielfältigen Aufgaben aus den Bereichen Recht, Medien und Bildung befasst ist - ein Job mit Verantwortung und Relevanz für dich und die Gesellschaft.
  • Steuerung und Koordination der Bearbeitung zur Auslandsversicherung und Bearbeitung von Fällen mit hohem Schwierigkeitsgrad
  • Entscheidung über Einzelfälle mit hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere auf den Gebieten »Zuständigkeit«, »Kreis der versicherten Personen und Beitrag« sowie im »Verfahrensrecht«
  • Steuerung des Arbeitsbereichs Grundsatz und Recht
Qualifikationen:
  • Befähigung für die Laufbahn des gehobenen, nichttechnischen, berufsgenossenschaftlichen Verwaltungsdienstes
  • Abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich öffentliche Verwaltung oder Rechtswissenschaften
Wir bieten:
  • Sinnstiftende Tätigkeit
  • Sicherer Arbeitsplatz
  • Fortbildung, Karrierechancen
  • Familienfreundlichkeit
  • Homeoffice oder Büro
  • Flexible Arbeitszeiten
  • Vielfältige Teams
  • Gesundheitsmanagement
  • Mobilitätsförderung
  • Betriebliche Altersversorgung
Weitere Informationen:
Die BGW fördert Vielfalt. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Stelle ist teilzeitgeeignet. Entgeltgruppe 11 BG-AT, abhängig von der individuellen berücksichtigungsfähigen Berufserfahrung zwischen 54.000 EUR (Stufe 2) und 63.600 EUR (Stufe 4) p.a. brutto oder bei bereits bestehendem DO-Angestelltenverhältnis Möglichkeit auf Einstellung im DO-Angestelltenverhältnis (bis BesGr. A 13 g.D. BBesO)

Berufsfeld

Bundesland

Standorte

Arbeitsbereichsleitung Grundsatz­­/­­Recht

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Hamburg