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Bürgermeisters / Bürgermeisterin (m/w/d)
75228 Ispringen
Aktualität: 29.11.2024
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29.11.2024, Rathaus Ispringen
75228 Ispringen
Bürgermeisters / Bürgermeisterin (m/w/d)
Qualifikationen:
- W ählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsange -
- Hörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbür gerinnen/
- Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundes-
- W ahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten,
- Dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des
- Grundgesetzes eintreten.
- Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V .m. § 14 Abs. 2 der Gemeinde -
- Und der Anschrift (Hauptwohnung) von der Gemeindeverwaltung Ispringen kosten-
- W ahlbewerbende, die sich für ihr bisheriges Amt erneut bewerben;
- Württemberg vorliegt;
- Unionsbürgerinnen/Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihr er Bewerbung
- Eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit
- Ihres Herkunftsmitgliedsstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wähl-
- Barkeit nicht verloren haben. In Zweif elsfällen kann auch eine Bescheinigung der
- Verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitä tsausweis oder Reisepass vorlegen
- Und ihre letzte Adr esse in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat angeben.
Unser Kontakt:
V orsitzenden des Gemeindewahlausschusses Bürgermeisteramt Gartenstr . 12,
Weitere Informationen:
Im Übrigen gelten die V orschrif ten gem. § 10 Kommunalwahlgesetz.
Werden den Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) rechtz eitig bekanntgegeben.
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