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Bürgermeister (m/w/d)
74915 Waibstadt
Aktualität: 08.03.2025
Anzeigeninhalt:
08.03.2025, Stadt Waibstadt
74915 Waibstadt
Es ist die Stelle des hauptamtlichen
Bürgermeisters (m/w/d)
infolge des Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen Amtsinhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, den 18. Mai 2025, eine eventuell notwendige Stichwahl am Sonntag, 1. Juni 2025, statt.
Ihre Qualifikationen
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) genannten Personen.
Über uns
Die Stadt Waibstadt (ca. 5.700 Einwohner) mit den Ortsteilen Daisbach und Bernau ist bedeutsamer Gewerbe- und Schulstandort im Rhein-Neckar-Kreis mit hohem Wohnund Freizeitwert. Des Weiteren ist unsere Stadt gleichzeitig Sitz des Gemeindeverwaltungsverbands Waibstadt, des Zweckverbandes WV-Gruppe „Unterer Schwarzbach“ und des Zweckverbandes „Hochwasserschutz Einzugsgebiet Schwarzbach/Elsenz“.
So bewerben Sie sich
Bewerbungen können frühestens ab dem 8. März 2025 und spätestens am Montag, den 28. April 2025, 18:00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisteramt, Hauptstraße 31, 74915 Waibstadt, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen: - 10 Unterstützungsunterschriften von zum Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung vom Bürgermeisteramt, Hauptstraße 31, 74915 Waibstadt kostenfrei ausgegeben);
- eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
- eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d) auf amtlichem Vordruck, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 GemO vorliegt;
- Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).
Die öffentlichen Vorstellungen der Bewerber (m/w/d) finden am 7. Mai 2025 um 19.00 Uhr in der Stadthalle Waibstadt und am 8. Mai 2025 um 19.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Daisbach statt.
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