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Abteilungsleitung (w/m/d) für die Untere Bauaufsicht und Untere Denkmalbehörde
Duisburg
Aktualität: 12.11.2024
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12.11.2024, Stadt Duisburg Der Oberbürgermeister
Duisburg
Abteilungsleitung (w/m/d) für die Untere Bauaufsicht und Untere Denkmalbehörde
Über uns:
Duisburg - kontrastreich und lebendig: Naherholungsgebiete, Industriekultur, kulturelle Angebote, sportliche Highlights und eine attraktive Arbeitgeberin.
Das Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz ist dem Dezernat für Wirtschaft, Integration, Sicherheit und Ordnung unterstellt und beinhaltet die Aufgabenbereiche Baurecht, Bauberatung und Betrieblichen Umweltschutz.
Dazu gehören die Untere Umweltbehörde (einschließlich der Unteren Wasserbehörde, der Abfallwirtschaftsbehörde, der Unteren Bodenschutzbehörde und der Unteren Immissionsschutzbehörde) sowie die Untere Bauaufsicht und die Untere Denkmalbehörde.
Aufgaben:
- Personalführung und -leitung sowie die verantwortliche Organisation und Koordination aller Aufgaben in der Abteilung »Untere Bauaufsicht und Untere Denkmalbehörde«
- Verantwortlichkeit für die Führung und Steuerung des Bereiches insbesondere durch Entwicklung der EDV Fachanwendungen Gekos Bau und Gekos Online
- Mitwirkung bei der Bauleitplanung
- Vertretung des Fachbereichs bei Gerichtsverfahren
- Sicherstellung der Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie des Datenschutzes in der Abteilung/im Sachgebiet/in der Arbeitsgruppe
- Fähigkeit, Mitarbeitende zu motivieren, zu führen sowie eigenständiges Handeln dieser zu fördern
Qualifikationen:
- Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (Master oder Diplom Uni.) des Studienfachs Raumplanung, Städtebau o.ä.
- Als Beamtin bzw. Beamter die Laufbahnbefähigung der anerkannten Laufbahnen gem. der Ausbildungsverordnung zweites Einstiegsamt Laufbahngruppe 2 des bautechnischen Verwaltungsdienstes des Landes NRW (VAPbD LG 2.2) / Abschluss als Bauassessorin bzw. Bauassessor
- Und eine anschließende mindestens 3-jährige dienliche Berufserfahrung nach Erwerb der jeweiligen o. a. Qualifikation
- Sowie eine mindestens 2-jährige Führungserfahrung mit Ergebnisverantwortung in einer vergleichbaren leitenden Position nach Erwerb der jeweiligen o. a. Qualifikation
- Fähigkeit, Mitarbeitende zu führen und zu motivieren
- Flexibilität und die Fähigkeit, Veränderungsprozesse aktiv zu begleiten
- Hohes Maß an persönlicher und sozialer Kompetenz, Durchsetzungsvermögen
- Organisations- und Verhandlungsgeschick sowie Überzeugungsvermögen im Umgang mit verschiedenen internen und externen Beteiligten
- Fähigkeit, die vielfältigen Aufgabenbereiche und Interessenschwerpunkte im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Duisburg in Einklang zu bringen
- Über die Berücksichtigung von stufenlaufzeitrelevanter Berufserfahrung wird auf individueller Basis entschieden
Wir bieten:
- Besoldung nach dem Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG) bzw.
- Eingruppierung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
- Einen krisensicheren Arbeitsplatz
- Eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexibles und mobiles Arbeiten
- Tarifrechtliche Sonderzahlungen
- Eine qualifizierte Personalentwicklung
- Eine moderne Arbeitsplatzausstattung
- Vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
- Ein innovatives Gesundheitsmanagement
- Attraktive Mobilitätsangebote
- Corporate Benefits
Unser Kontakt:
Hierfür steht Ihnen Melanie Sadowski, Amt für Personal- und Organisationsmanagement, Telefon 0203/283-983041 gerne zur Verfügung.
Dann wenden Sie sich bitte an Muhammed Arslan, Dezernat für Wirtschaft, Integration, Sicherheit und Ordnung, Telefon 0203/283-8986.
Weitere Informationen:
Diversität und Chancengleichheit sind uns wichtig. Alle Bewerbungen - unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Geschlecht, Weltanschauung oder Behinderung - sind ausdrücklich erwünscht.
Bewerbungen von Frauen werden in der Auswahlentscheidung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des Gleichstellungsplans der Stadt Duisburg ( www.duisburg.de/frauenbuero ) besonders berücksichtigt.
Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerbende besonders berücksichtigt.
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