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Bürgermeister/in (m/w/d)
73275 Ohmden
Aktualität: 10.11.2025

Anzeigeninhalt:

10.11.2025, Gemeinde Ohmden
73275 Ohmden
Die Stelle des/der hauptamtlichen

Bürgermeisters/Bürgermeisterin (m/w/d)

der Gemeinde Ohmden (ca. 1.750 EinwohnerInnen) ist infolge des Ablaufs der Amtszeit der bisherigen Amtsinhaberin zum 19.03.2026 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Ihre Aufgaben

Die Wahl findet am Sonntag, dem 25. Januar 2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, dem 8. Februar 2026 statt.

Ihre Qualifikationen

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der BundesrepublikDeutschland wohnen. Die Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeitfür die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg genannten Personen.

Bewerbungen könnenfrühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, den 29. Dezember 2025, 18:00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses – Bürgermeisteramt Ohmden, Hauptstraße 18, 73275 Ohmden – verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Endeder Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen

  • 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung der Bewerberin/des Bewerbers (m/w/d) unter Angaben des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeindeverwaltung Ohmden, Hauptstraße 18, 73275 Ohmden kostenfrei ausgegeben). Dies gilt nicht für die Bürgermeisterin/den Bürgermeister (m/w/d), die/der sich um eine Wiederwahl bewirbt;
  • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
  • eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vorliegt, auf amtlichen Vordruck;
  • Unionsbürgerinnen/Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichen Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaatsüber die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigenI dentitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

Ihr Kontakt zu uns

Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teil-nahme an der Stichwahl.

Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 Kommunalwahlgesetz Baden-Württemberg).

Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung werden den Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.

Die derzeitige Stelleninhaberin bewirbt sich wieder.

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